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Herzlich Willkommen beim Burschenverein Höslwang e. V.


Festordnung


1. Das Burschenfest findet bei jeder Witterung statt.

2. Bei Ankunft bitten wir jeden Verein um Anmeldung und Abholung der Festunterlagen im Festbüro.

3. Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes, der Ordner, der Feuerwehr und des Veranstalters sind stets Folge zu leisten.

4. Auf dem gesamten Festgelände gelten die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und die Richtlinien des Veranstalters. Im Rahmen des Jugendschutzgesetzes ist der Veranstalter und der Sicherheitsdienst berechtigt Ausweiskontrollen durchzuführen.

5. Für Sachbeschädigung jeglicher Art behalten wir uns rechtliche Schritte vor. Bei mutwilliger Beschädigung von Bierbänken, Biertischen oder anderen Gegenständen kann der Schaden dem Verursacher bzw. dem angehörenden Verein direkt in Rechnung gestellt werden.

6. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Sach- oder Personenschäden, Diebstahl, verlorene Gegenstände sowie Unfälle jeglicher Art.

7. Wir bitten alle Vereine am Festgottesdienst teilzunehmen und dabei diszipliniertes Verhalten an den Tag zu legen.

8. Das Taferl- und Fahnenstehlen ist bei uns kein Brauch und ist untersagt.

9. Jeder Verein ist für seine Mitglieder und Vereinseigentum selbst verantwortlich.

10. Das Parken der Fahrzeuge auf den ausgewiesenen Parkplätzen und öffentlichen Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr und nach den Regeln der StVO. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, Einbrüche oder Diebstähle an geparkten Fahrzeugen. Parkverbote sind einzuhalten.

11. Änderungen am Festprogramm sind dem Veranstalter vorbehalten.

12. Der Burschenverein Höslwang hat das Hausrecht. Bei Verstoß gegen diese Festordnung können Personen des Festgeländes verwiesen werden.

13. Im Rahmen des Festes werden Personen beauftragt, Foto-Filmaufnahmen für den Festverein zu erstellen, welche für Werbezwecke teils öffentlich verwendet werden.

14. Der Taferlbua ist von den teilnehmenden Vereinen selbst zu stellen.

15. Das Mitbringen von eigenen Getränken zu den Veranstaltungen ist untersagt. Der Sicherheitsdienst ist berechtigt Kontrollen durchzuführen.

16. Es werden jeweils drei Meistpreise an die Burschenvereine und Dirndlschaften verliehen. Die Vergabe richtet sich nach der jeweils größten Beteiligung während des Festzuges. (Ergänzung siehe 17.)

17. Für die Meistpreisvergabe werden bei den Burschenvereinen nur Männer, bei den Dirndlschaften nur Frauen & bei den Burschen- und Arbeitervereinen sowohl Männer als auch Frauen gezählt. Angemeldete Musikkapellen werden bei den jeweiligen Vereinen mitgezählt.

18. Es wird ein Weitpreis für den weitesten Anreiseweg verliehen, die Entfernung wird mittels Luftlinie zur Ortsmitte des jeweiligen Vereins bestimmt.

19. Das verstreuen von Konfetti oder das Schießen mit Konfettikanonen ist untersagt.

20. Mit der Anmeldung bzw. dem Erwerb des Festzeichens wird die hier niedergeschriebene Festordnung in vollem Umfang vom Gastverein stellvertretend für seine Mitglieder akzeptiert.



Burschenverein Höslwang e.V.
Nußbaumstraße 9
83129 Höslwang